Berufsordnung: Als Heilpraktikerin tätig aufgrund der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne
Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 251; BGBI III 2122-2).
Tag der amtlichen Überprüfung: Die Erlaubnis wurde am 13. November 2003 durch das Gesundheitsamt Hamburg erteilt.
Sie finden mich auch auf der Therapeutenliste vom Osteopathiekompass. Der Osteokompass ist eine neutrale Seite, auf der Sie als Patient Informationen über zertifizierte
Osteopathen oder über gesetzliche Krankenkassen, die die Osteopathie bezuschussen, bekommen können.